Rürup Rentenversicherung

Die Nachteile

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um ein reines Altersvorsorge-Instrument. Das heißt im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung gibt es hier Einschränkungen hinsichtlich der Flexibilität. Diese strengen Bedingungen werden allerdings durch hohe steuerliche Vorteile für den Versicherungsnehmer belohnt.

Kein Kapitalwahlrecht: Die Auszahlung erfolgt – frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres – ausschließlich als lebenslange Rente. Eine weitere Teilauszahlung ist nicht möglich.

Steuerpflichtig: Rentenzahlungen müssen später abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden.

Beginn Rentenphase200520062007200820092010201120122013
zu verst. Anteil50 %52 %54 %56 %58 %60 %62 %64 %66 %
Beginn Rentenphase201420152016201720182019202020212022
zu verst. Anteil68 %70 %72 %74 %76 %78 %80 %81 %82 %
Beginn Rentenphase202320242025202620272028202920302031
zu verst. Anteil83 %84 %85 %86 %87 %88 %89 %90 %91 %
Beginn Rentenphase20322033203420352036203720382039ab 2040
zu verst. Anteil92 %93 %94 %95 %96 %97 %98 %99 %100 %

Nicht beleihbar: Rürup-Rentenverträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden.

Keine Vorabauszahlung: Es gibt keine Möglichkeit, den Vertrag vor Renteneintritt aufzulösen oder vorzeitig auf das Kapital zurückzugreifen. Beitragsanpassungen oder Beitragsaussetzungen sind jedoch jederzeit möglich.